Unterzeichnung der neuen 3Land-Planungsvereinbarung

The 3Land partners on the occasion of the signing of the 2022 planning agreement

Die seit über zehn Jahren andauernde Zusammenarbeit zwischen den Nachbarstädten Basel, Weil am Rhein und Huningue weist schon heute sichtbare Ergebnisse vor: Zwischen Huningue und Basel entstand ein durchgängiger Rheinuferweg, der als Pendlerroute sowie als Promenade in der Freizeit gleichermassen beliebt ist. Mit der Erweiterung des Rheinparks in Weil am Rhein und den umgestalteten Uferbereichen in Huningue wurden beidseits der Dreiländerbrücke neue Freiräume unmittelbar am Wasser geschaffen. Sie bieten ein vielfältiges Angebot für Spiel, Sport und Erholung und werden in künftigen Bauetappen weiter vergrössert. So entsteht aus der Idee 3Land ein greifbarer Nutzen für die Bevölkerung.

Im Namen der insgesamt acht beteiligten Partner unterzeichneten die Basler Regierungsrätin Esther Keller, der Bürgermeister von Huningue und Präsident von Saint-Louis Agglomération, Jean-Marc Deichtmann, und der Oberbürgermeister von Weil am Rhein, Wolfgang Dietz, heute am Dreiländereck eine trinationale Planungsvereinbarung, welche die nächsten Schritte sowie ein gemeinsames Budget bis Ende 2025 festlegt. Schwerpunktthemen bilden Mobilität, Freiraum und Naturschutz, Raumplanung und Städtebau.

Eine neue Rheinbrücke ist zentral für das Zusammenwachsen und die Mobilität im 3Land. Ausgerichtet auf den Tram-, Fuss- und Veloverkehr verbindet sie auf der Höhe der Wiesemündung die Rheinufer zwischen Huningue und Basel. Eine kürzlich erstellte Kosten-Nutzen-Analyse bestätigt, dass die Rheinbrücke einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen für alle drei beteiligten Länder bringt. Sie ermöglicht ein trinationales Quartier, indem sie Länder verbindet, die Menschen zusammenbringt und durch nachhaltige Verkehrsverbindungen eine hohe Lebensqualität schafft. Die Projektpartner haben daher beschlossen, das ambitionierte Projekt weiterzuverfolgen und in den nächsten Schritten die planerischen, juristischen und finanziellen Grundlagen für das Vorhaben zu schaffen. In der gemeinsamen Planungsvereinbarung werden dafür die Weichen gestellt.

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